Einwilligung zum Entlassmanagement
Warum eine Einwilligungserklärung?
Laut Gesetz muss für die Durchführung eines Entlassungsmanagements und die damit verbundene eventuelle Informationsübermittlung an Dritte die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen.
Im Rahmen des Entlassungsmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus.
Wenn die Patienten kein Entlassungsmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
