HNO-Krankheiten, Kopf- & Halschirurgie

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Cochlea Implantat

HNO-Am­bu­lanz

Cochlea Implantat

Durch die Versorgung mit einem Cochlear Implantat (CI) ist es möglich ertaubte Ohren wieder hören zu lassen. Hierbei wird ein Implantat komplett hinter der Ohrmuschel unter die Kopfhaut in den Ohrknochen eingesetzt. Von dem Implantat geht eine Elektrode in die Hörschnecke und kann die Nervenzellen in der Hörschnecke durch Strom stimulieren. Ein Teil des Implantats ist magnetisch und kann durch die Haut einen Prozessor, der als Mikrophon dient, halten. Geräusche und Sprache werden von diesem Prozessor aufgenommen und durch die Haut per Induktion an das Implantat gesendet. Auf gleichem Weg wird auch das Implantat mit Strom versorgt. In einer Computereinheit des Implantats werden die akustischen Informationen in Stromimpulse umgewandelt, welche über die in die Hörschnecke eingelegte Elektrode an die Nervenzellen geschickt werden. Diese Elektrode besitzt mehrere kleine Unterelektroden, welche entsprechend der unterschiedlichen Frequenz der aufgenommenen Geräusche angesteuert werden können.

Die Versorgung mit einem CI bedeutet nicht, dass das ertaubte Ohr wieder sofort und in alter Qualität hören kann. Es ist vielmehr ein längerer Prozess des „Wieder-Hören-Lernens“, der von uns und einer Rehabilitationsbehandlung begleitet wird. Ziel einer CI-Versorgung ist beidseitig tauben Patienten eine verbale Kommunikationsmöglichkeit zu bieten, damit sie am sozialen Leben teilnehmen können.

Wann wird die Therapie angewendet?

Eine CI-Versorgung kommt für folgende Patientengruppen in Frage:

  • Patienten, die im Zuge einer Altersschwerhörigkeit hochgradig schwerhörig oder taub sind
  • Patienten, die im Zuge einer chronischen Ohrerkrankung ertauben (chronische Mittelohrentzündung (chronische Otitis media mesotympanalis), chronische Knochenentzündung (Cholesteatom), Otosklerose, Morbus Menière)
  • Patienten, die einen akuten Hörverlust erleiden (Hörsturz, Hirnhautentzündung mit Ertaubung, sonstige entzündliche Ursachen)
  • Patienten mit einseitiger Ertaubung
  • Taub geborene Kinder vor dem Alter des Spracherwerbs