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Promotionsförderprogramm

Das Promotionsförderprogramm der MUL – CT richtet sich an Nachwuchswissenschaftler*innen, die ein eigenständig formuliertes Forschungsvorhaben mit dem Ziel einer Promotion umsetzen möchten. Es bietet die Möglichkeit, während eines definierten Förderzeitraums in größerer Unabhängigkeit und mit höherer zeitlicher Flexibilität zu forschen. Besonders unterstützt werden Projekte mit Bezug zu den Forschungsschwerpunkten „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ und „Gesundheitssystemforschung“.

Vorwort

Durch diese Fördermaßnahme soll es Nachwuchswissenschaftler*innen ermöglicht werden, ein eigenständig formuliertes wissenschaftliches Forschungsvorhaben mit dem Ziel einer Promotion zu bearbeiten. Bereits in der frühen Karrierephase soll dadurch eine wissenschaftliche Unabhängigkeit für einen definierten Zeitraum im Rahmen eines eigenen Forschungsprojektes erreicht werden. Ziel ist es, die Möglichkeiten zu eröffnen, innovative Ideen zu entwickeln und umzusetzen sowie wissenschaftliche Eigenständigkeit zu stärken. Auf diese Weise möchte die MUL – CT der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung nachkommen und ausgewählten Nachwuchswissenschaftler*innen und deren Promotionsvorhaben gezielt unterstützen und fördern.

Förderziele

Durch das Promotionsförderprogramm soll es Nachwuchswissenschaftler*innen ermöglicht werden, ein Promotionsvorhaben an der MUL – CT oder der Brandenburgischen Technischen Universität – Cottbus Senftenberg (BTU – CS) durchzuführen. Daraus ergibt sich die Zielstellung, qualitativ hochwertige und anspruchsvolle Projekte mit dem Ziel einer Promotion in verstärkter Unabhängigkeit, mit höherer zeitlicher Flexibilität und reduziertem finanziellen Druck zu realisieren. Besonderen Fokus richtet das Förderprogramm auf die Forschungsschwerpunkte der MUL – CT „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ und „Gesundheitssystemforschung“.

Zielgruppen und Voraussetzungen

Das Förderprogramm adressiert insbesondere die akademisch ausgebildeten Mitarbeitenden und Absolvent*innen der MUL – CT und BTU – CS. Dabei sind, je nach angestrebten Promotionsstandort, die Voraussetzungen der MUL – CT bzw. BTU – CS zu erfüllen. Folgende Zielgruppen werden dabei unter anderem angesprochen:

  • Wissenschaftliche Mitarbeitende der MUL – CT und BTU – CS
  • Assistenz- und Fachärzt*innen der MUL – CT
  • Absolvent*innen der Pflege-, Therapie- oder Hebammenwissenschaften der BTU – CS
  • Akademisch ausgebildete Mitarbeitende der Gesundheitsfachberufe in der MUL – CT

Die geförderten Programminhaber*innen sind während des Förderzeitraums und im Umfang des Fördervertrages bei der MUL – CT angestellt.

Das angestrebte Promotionsvorhaben kann sowohl als Einzelvorhaben als auch als Kooperationsvorhaben umgesetzt werden. Ausdrücklich erwünscht sind kooperative Bestrebungen zwischen der MUL – CT, BTU – CS und der Modellregion Gesundheit Lausitz.

Die Promotion kann sowohl an der MUL – CT als auch an der BTU – CS angemeldet werden und erfolgt unter den Bedingungen der jeweiligen Promotionsordnung.

Ausgeschlossen vom Förderprogramm werden:

  • Kandidat*innen ohne Assoziation zur MUL – CT oder BTU – CS
  • Vorhaben für ein zweites Promotionsvorhaben
  • Finale Phasen von Promotionsvorhaben mit abschließenden redaktionellen Arbeiten
  • Gleichzeitige Förderung mit dem Zweck der Promotion (Doppelförderung)

Der/Die Kandidat*in erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion und kann ein wissenschaftliches Betreuungsverhältnis an der MUL – CT bzw. BTU – CS (gemäß der Promotionsordnungen der MUL – CT bzw. BTU – CS) aufweisen.

Des Weiteren bedarf es eines Bestätigungsschreibens der aufzunehmenden Einrichtung hinsichtlich der Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten und einer Grundausstattung, um das angestrebte Promotionsvorhaben durchzuführen.

Im Falle einer anteiligen Finanzierung (siehe Punkt (2) im Förderumfang) ist ein Bewilligungsschreiben der Einrichtungsleitung zur Arbeitszeiterlassung beizulegen.

Das angestrebte Forschungsvorhaben wird mit einem Antragsformular definierter Struktur in deutscher  oder englischer Sprache eingereicht und von einer Auswahlkommission begutachtet.

Förderdauer

Der Bedarf des zu fördernden Zeitraums ist durch den Kandidaten oder die Kandidatin zu begründen und ist auf maximal zwei Jahre (24 Monate) begrenzt. Der/Die Kandidat*in definiert den Förderstartpunkt im Antrag selbst, wobei die Förderung spätestens 3 Monate nach Bewilligung begonnen werden soll.

Förderumfang

Die Programminhaber*innen werden mit einer bis zu 65%-Stelle hinsichtlich der ärztlichen Entgeltgruppierung EG 1.2 gefördert.

In diesem Zusammenhang können die Programminhaber*innen zwischen zwei Vertragsoptionen wählen:

(1) Ausschließliche forschende Tätigkeit: Es wird ein befristeter Vertrag für den Förderzeitraum mit der MUL – CT abgeschlossen.

(2) Kopplung der bisherigen und der forschenden Tätigkeit: Es erfolgt eine neue Dienstbeschreibung des bereits existierenden Vertrags (bisherige Tätigkeit + Forschungstätigkeit). Dabei ergibt sich der prozentuale Anteil der zu finanzierenden Forschungstätigkeit aus der Entgeltgruppe der bisherigen Tätigkeit. Für die Facharztausbildung ist eine klinische Tätigkeit von mindestens 20 Stunden pro Woche zu einzuhalten.

Auswahlkriterien

Als Grundlage der Förderung dient neben einem interprofessionellen Charakter des Promotionsvorhabens unter Einbindung verschiedener Fachgebiete, die Eignung der Kandidatin oder des Kandidaten, die Qualität des eingereichten Vorhabens und die Durchführbarkeit an der aufnehmenden Einrichtung.

Eine Passfähigkeit zu den Forschungsschwerpunkten der MUL – CT „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ oder „Gesundheitssystemforschung“ ist ausdrücklich erwünscht.

Die nachfolgenden Kriterien werden weiterführend im Auswahlverfahren berücksichtigt:

  • Originalität & Innovation
  • Interdisziplinarität & Kooperationsbestrebung
  • Anwendungsbezug
  • Betreuende Einrichtung & Arbeitsumfeld
  • Durchführbarkeit & Methodenspektrum

Modalitäten zur Antragsstellung

Kandidatinnen und Kandidatin, die die Voraussetzungen erfüllen, können Anträge können bis zum 21.12.2025 eingereicht werden. Hierfür ist das Antragsformular mit vorgegebener Struktur in deutscher oder englischer Sprache zu verwenden und als einzelnes, elektronisch lesbares pdf-Dokument per E-Mail an promotionsbuero@mul-ct.de zu übermitteln. Nach der Bewerbungsfrist beginnt das Begutachtungsverfahren der Auswahlkommission, das auf einen Zeitraum von etwa 6 Wochen angesetzt ist. Die damit verbundene zeitliche Verzögerung ist bei der Antragsstellung und der Planung des Promotionsvorhabens zu berücksichtigen.

Nach Beendigung des Förderzeitraumes ist der wissenschaftliche Fortschritt von der geförderten Person innerhalb von 3 Monaten in einem Abschlussbericht mit vorgegebener Struktur in deutscher und englischer Sprache darzulegen.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

  • Beschreibung des Forschungsvorhabens, samt Arbeitstitel, Stand der Forschung, Vorarbeiten, Projektkonzept, Arbeits- und Zeitplan (siehe Antragsvorlage in deutscher oder englischer Sprache)
  • Unterstützungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung inkl. Bestätigung, dass das beantragte Projektvorhaben mit den notwendigen Kapazitäten einschließlich Ausstattung und Räumlichkeiten unterstützt wird
  • Bestätigungsschreiben zur Reduktion der Arbeitszeit (bei Kopplung von Arbeitsverträgen)
  • Tabellarischer, chronologischer und handschriftlich unterzeichneter Lebenslauf samt wissenschaftlicher Leistungen (Konferenzbeiträge, Publikationen, Mitgliedschaften, etc.)

Ansprechpartner

Lars Lilge
Leitung wissenschaftliche Nachwuchsförderung