Habilitation
Grundlage für die Habilitation an der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem ist die jeweils gültige Habilitationsordnung . Bitte machen Sie sich vor Beginn des Verfahrens mit den darin festgelegten Voraussetzungen, Abläufen und Anforderungen vertraut.
Einen ersten Überblick zum Promotionsprozess gibt der Leitfaden der MUL – CT, welcher folgende Eckpunkte umfasst:
- Antragsstellung
- Habiliationsschrift
- Mündliche Leistungen
- Rücknahme & Abbruch
- Rechte und Pflichten von Dozentinnen und Dozenten
- Habilitation in der Gründungsphase
Ziel und Bedeutung der Habilitation
Die Habilitation dient dem Nachweis der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Zugelassen werden alle wissenschaftlichen Fächer, die an der MUL-CT durch mindestens ein habilitiertes Mitglied vertreten sind.
Nach erfolgreichem Abschluss wird:
- die Lehrbefähigung festgestellt,
- der Titel „Dr. habil.“ verliehen,
- die Beantragung einer Lehrbefugnis („Privatdozentin/Privatdozent“) ermöglicht.
Erforderliche Habilitationsleistungen
Zur Habilitation gehören drei Leistungen:
- Schriftliche Leistung: Habilitationsschrift
- Mündliche Leistung I: Probelehrveranstaltung
- Mündliche Leistung II: hochschulöffentlicher wissenschaftlicher Vortrag
Weitere Ausführungen sind im Leitfaden zur Habilitation zu finden.
Weiterführende Beratungen erhalten Sie durch das Habilitationsbüro der MUL – CT (habilitationsbuero@mul-ct.de) oder durch die Leitung der Nachwuchsförderung.


