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0355 46-0
0355 46-2959
0355 46-2233
0355 46-3000

Habilitation

Ziel und Bedeutung der Habilitation

Die Habilitation dient dem Nachweis der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Zugelassen werden alle wissenschaftlichen Fächer, die an der MUL-CT durch mindestens ein habilitiertes Mitglied vertreten sind.
Nach erfolgreichem Abschluss wird:

  • die Lehrbefähigung festgestellt,
  • der Titel „Dr. habil.“ verliehen,
  • die Beantragung einer Lehrbefugnis („Privatdozentin/Privatdozent“) ermöglicht.

Erforderliche Habilitationsleistungen

Zur Habilitation gehören drei Leistungen:

  1. Schriftliche Leistung: Habilitationsschrift
  2. Mündliche Leistung I: Probelehrveranstaltung
  3. Mündliche Leistung II: hochschulöffentlicher wissenschaftlicher Vortrag

Weiterführende Beratungen erhalten Sie durch das Habilitationsbüro der MUL – CT (habilitationsbuero@mul-ct.de) oder durch die Leitung der Nachwuchsförderung.

Lars Lilge
Leitung wissenschaftliche Nachwuchsförderung
Prof. Dr. med. Martin Schmidt-Hieber
Habilitationsbeauftragter