Habilitation
Ziel und Bedeutung der Habilitation
Die Habilitation dient dem Nachweis der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Zugelassen werden alle wissenschaftlichen Fächer, die an der MUL-CT durch mindestens ein habilitiertes Mitglied vertreten sind.
Nach erfolgreichem Abschluss wird:
- die Lehrbefähigung festgestellt,
- der Titel „Dr. habil.“ verliehen,
- die Beantragung einer Lehrbefugnis („Privatdozentin/Privatdozent“) ermöglicht.
Erforderliche Habilitationsleistungen
Zur Habilitation gehören drei Leistungen:
- Schriftliche Leistung: Habilitationsschrift
- Mündliche Leistung I: Probelehrveranstaltung
- Mündliche Leistung II: hochschulöffentlicher wissenschaftlicher Vortrag
Hier finden Sie alle Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, dem Antragsverfahren und den einzureichenden Unterlagen.
Eine Habilitationsschrift muss als Monographie oder Sammlung hochwertiger Forschungsarbeiten eine eigenständige wissenschaftliche Leistung zeigen, die über die Dissertation hinausgeht.
Hier erfahren Sie, wie Probelehrveranstaltung und wissenschaftlicher Vortrag ablaufen, wie sie bewertet werden und wie der Wissenschaftssenat über das Bestehen entscheidet.
Hier Sie, unter welchen Bedingungen Kandidat*innen ihre Habilitation zurückziehen können und wann die MUL - CT einen Abbruch ausspricht.
Hier erfahren Sie, wie Habilitationsurkunde, Lehrbefugnis und Titel „Privatdozent*in“ verliehen werden und welche Pflichten und Regelungen damit verbunden sind.
Hier erfahren Sie, welche Ausweichregelungen greifen, wenn reguläre Besetzungen oder Abläufe nicht möglich sind, und wie Gründungskommission und -vorstand in dieser Phase die regulären Organe ersetzen.
Weiterführende Beratungen erhalten Sie durch das Habilitationsbüro der MUL – CT (habilitationsbuero@mul-ct.de) oder durch die Leitung der Nachwuchsförderung.

Lars Lilge
Leitung wissenschaftliche Nachwuchsförderung

Prof. Dr. med. Martin Schmidt-Hieber
Habilitationsbeauftragter
