Wahlärztliche Leistungen
Das Entgelt richtet sich nach der „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ) → in der jeweils gültigen Fassung.
Einsichtnahme ist unter anderem möglich in der Stationären Patientenaufnahme.
Bitte sprechen Sie unser Stationspersonal direkt an!