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0355 46-0
0355 46-2959
0355 46-2233
0355 46-3000

Organe

Organe der Medizinischen Universität in der Gründungsphase sind neben dem Gründungsvorstand der Übergangsaufsichtsrat, die Gründungskommission und als weiteres Gremium der Innovations- und Netzwerkrat. Die jeweiligen Zuständigkeiten werden im Universitätsmedizingesetz des Landes Brandenburg geregelt.

Übergangsaufsichtsrat

Vor der Errichtung der Medizinischen Universität und bis zur Bestellung aller Mitglieder des Aufsichtsrats nach nimmt der Übergangsaufsichtsrat die Aufgaben des Aufsichtsrats wahr. Der Übergangsaufsichtsrat setzt den Gründungsvorstand nach öffentlicher Ausschreibung auf der Grundlage des Votums einer Findungskommission ein. Er kann bestimmen, dass der Gründungsvorstand durch einen Gründungsvorstand Universitärer Strukturaufbau als stimmberechtigtes Mitglied unterstützt wird.

Der Übergangsaufsichtsrat arbeitet mit dem Gründungsvorstand zum Wohle der Medizinischen Universität zusammen und überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Gründungsvorstands. Er trägt dafür Sorge, dass die Medizinische Universität die ihr obliegenden Aufgaben erfüllt. Der Übergangsaufsichtsrat hat ein umfassendes Informations-, Einsichts- und Prüfungsrecht gegenüber dem Gründungsvorstand. Er entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Medizinischen Universität, soweit die Zuständigkeit in Angelegenheiten von Forschung und Lehre nicht dem Wissenschaftssenat zugewiesen ist.

Mitglieder des Übergangsaufsichtsrats:

MWFK: Herr Tobias Dünow (Vorsitz)

MdFE: Herr Frank Stolper

MSGIV: Herr Dr. Thomas Götz

Externe Sachverständige: Frau Marya Verdel

Externe Sachverständige: Frau Prof. Dr.-Ing. Tanja Schultz

Externe Sachverständige: Herr Peter Jung

Betriebsratsvorsitzender: Herr Armin Schreurs

Gründungskommission

Die Gründungskommission wird von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Dr. Manja Schüle eingesetzt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  • Gründungsvorstand Wissenschaft (Vorsitz)
  • Professoraler Verantwortlicher für Forschung des Gründungsvorstand Wissenschaft
  • Professoraler Verantwortlicher für Studium und Lehre des Gründungsvorstand Wissenschaft
  • Sechs habilitierte Mitglieder 
    • mit Bezügen zu den Forschungsschwerpunkten
    • Ein Mitglied aus dem Kreis des zum Zeitpunkt der Errichtung an der Medizinischen Universität beschäftigten habilitierten medizinischen Leitungspersonals
  • Person des akademischen Mittelbaus einer Medizinischen Fakultät einer anderen Hochschule
  • Person aus der Studierendenschaft einer Medizinischen Fakultät einer anderen Hochschule

Die Gründungskommission nimmt in der Gründungsphase die Aufgaben des Wissenschaftssenats wahr. Dieser ist zuständig für die Grundsatzangelegenheiten in Forschung, Lehre, Studium und Prüfungen sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, soweit diese Zuständigkeit nicht nach diesem Gesetz oder der Grundordnung einem anderen Organ zugewiesen ist. Entscheidungen, die den Bereich Krankenversorgung berühren, sind im Einvernehmen mit dem Vorstand zu treffen.

In der Gründungsphase nimmt die Gründungskommission zu allen wissenschaftsrelevanten Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zum Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, den Hochschulverträgen und anderen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land Brandenburg. Zu den weiteren Aufgaben zählt der Erlass der Grundordnung und von Satzungen, die im Schwerpunkt Forschung und Lehre betreffen.

Innovations- und Netzwerkrat

Der Innovations- und Netzwerkrat dient der strategischen Ausrichtung der Modellregion Gesundheit Lausitz. Seine Aufgabe ist es insbesondere, die Kommunikation und Kooperation in der Medizinischen Universität und Modellregion zu fördern und einen strategischen Rahmen für die Durchführung gemeinsamer Projekte zu schaffen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Gesundheitsversorgung, Fachkräftesicherung und Digitalisierung des Gesundheitswesens. Darüber hinaus gibt der Innovations- und Netzwerkrat Empfehlungen an den Wissenschaftssenat (in der Gründungsphase: die Gründungskommission) oder die von ihm eingesetzten Ausschüsse für den Einsatz von Mitteln der Medizinischen Universität zur Förderung der Vernetzung mit der Modellregion Gesundheit Lausitz.