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Neue Kurzzeitpflegeeinrichtung am CTK eröffnet

Thiem-Care GmbH bietet zunächst zehn Plätze als solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung an
28.05.2024
Eröffnung der neuen Kurzzeitpflegeeinrichtung am 27. Mai 2024 im Beisein von CTK-Geschäftsführer Sebastian Scholl (l.).
Einblick in ein Zwei-Bett-Gästezimmer
Das Aquariumzimmer

Die Thiem-Care GmbH hat am 27. Mai 2024 eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung mit zehn Plätzen in Haus 30, Ebene 3 im Beisein der Krankenhausleitung eröffnet. Damit wird die fünfte solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung im Land Brandenburg in Betrieb genommen. Die nun implementierte Pflegeinrichtung soll den steigenden Bedarf an pflegerischen Nachsorgeangeboten zielgerichtet unterstützen.

„Ich bin begeistert, dass wir mit dieser Kurzzeitpflegeinrichtung jetzt so erfolgreich von der Idee in die Umsetzung gegangen sind – auch mit Blick auf die künftige Versorgungssicherheit einer Modellregion“, sagt CTK-Geschäftsführer Sebastian Scholl. Zugleich dankte er allen beteiligten Akteuren für deren großen Einsatz und freut sich, dass nun die ersten Gäste einziehen können. 

„In Zeiten erhöhten pflegerischen Bedarfs bieten wir eine temporäre Pflege und Betreuung für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung, Krisensituationen oder als Urlaubs- und Verhinderungspflege an“, ergänzt Melanie Müller, Einrichtungsleiterin der Thiem-Care GmbH.

In der Kurzzeitpflege stehen mehrere Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung, sowie Aufenthalts- und Speiseräume für gemeinsame Aktivitäten und Betreuungsangebote. Die Nachfrage für die pflegegeführte Einrichtung sei jetzt schon recht groß, es gibt bereits erste interne und externe Anmeldungen.

Aufnahme in die Kurzzeitpflegeeinrichtung finden erwachsene Menschen, die pflegebedürftig (Pflegegrad 2-5) sind und häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Der Leistungszeitraum für die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist auf maximal acht Wochen begrenzt, der maximale Erstattungsbetrag liegt bei 1774 Euro pro Kalenderjahr. Ist dieser ausgeschöpft, kann der weitere Aufenthalt der Kurzzeitpflege über die noch nicht ausgeschöpften Mittel für die Verhinderungspflege (1612 Euro pro Kalenderjahr) finanziert werden. Während der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflegeleistungen zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weiter.