Ruf und Verhandlung
RUF & RUFANNAHME
Nach der letzten (i. d R. der dritten) Sitzung der Findungs- bzw. Berufungskommission wird der Berufungsvorschlag der Gründungskommission, welche monatlich tagt, zur Verfügung gestellt. Die Gründungskommission beschließt endgültig den Berufungsvorschlag, welcher die Mehrheit der stimmberechtigten sieben Mitglieder haben muss. Bei Ablehnung der Liste wird entweder die Findungs- bzw. Berufungskommission zur Vorlage eines neuen Berufungsvorschlags aufgefordert oder das Verfahren abgebrochen. Über das Vorgehen entscheidet die Gründungskommission mittels Beschluss (§ 10 der Vorläufigen Berufungsordnung der MUL - CT).
Wird der Berufungsvorschlag angenommen, wird der Rufinhaber bzw. die Rufinhaberin umgehend informiert und um grundsätzliche Annahme des Rufangebotes gebeten.
VERHANDLUNG
Sind Sie der oder die Erstplatzierte, setzt sich das Team des Berufungsmanagements mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für das Verhandlungsgespräch zu vereinbaren. Zur Vorbereitung des Gesprächs erhalten Sie vom Team des Berufungsmanagements Unterlagen zu Ihren Vorstellungen bzgl. der personellen und finanziellen Ausstattung der Professur, welche Sie bitte ausfüllen und fristgerecht zurücksenden. Ebenfalls Bestandteil der Berufungsverhandlung sind Ihre Bezüge und der mögliche Dienstantritt.
Im Verhandlungsgespräch, welches Sie mit dem Gründungsvorstand Wissenschaft, dem kaufmännischen Gründungsvorstand, dem Vorstandsvorsitz und dem Gründungsvorstand Universitärer Strukturaufbau führen, werden Ihre eingereichten Unterlagen besprochen. Zur Protokollierung der Verhandlung und der erzielten Ergebnisse wird zusätzlich ein Mitglied des Teams aus dem Berufungsmanagement anwesend sein.
Bei Bedarf finden anschließend weitere Einzelgespräche mit den Vorständen statt, u.a. auch mit dem Gründungsvorstand Pflege und dem Gründungsvorstand Digitalisierung.
Im Anschluss an das Verhandlungsgespräch erhalten Sie vom Team des Berufungsmanagements ein Angebot, in dem die in der Berufungsverhandlung besprochenen Punkte enthalten sind, mit einer Fristsetzung zur Annahme, die gem. Vorläufiger Berufungsordnung der MUL - CT einen Monat beträgt.
