Behandlungsvertrag
Bei der Aufnahme schließt die MUL-CT mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und insbesondere die Hausordnung hängen öffentlich im Wartebereich der Aufnahme aus. Zusätzlich können Sie diese am Aufnahmeplatz einsehen.
Hier finden Sie die Aufstellung der nach § 6 Abs. 2 KHEntgG verhandelten NUB (Stand: 2022).