Psychosen
Psychosen
Es handelt sich um eine Gruppe von Störungen, die durch Störungen des Denkens, der Wahrnehmung, der Gefühlswelt und des Verhaltens gekennzeichnet ist. Typisch sind für diese Störung der Verlust des Realitätsbezugs und häufig eine soziale Desintegration.
Die Krankheitsbilder können wie folgt lauten:
- Schizophrenie
- Wahnhafte Störung
- akute vorübergehende
- anhaltende
- Schizoaffektive Störung
Die Diagnosestellung einer Schizophrenie oder wahnhaften Störung erfordert viel psychiatrisch-klinische Erfahrung sowie ein gutes Einfühlungsvermögen des Untersuchers. Die Bewertung der Symptomatik ist sehr abhängig vom Untersucher. Eindeutig sind Akutsituationen, in denen die Handlungen der Patientin bzw. des Patienten bizarr und teilweise fremdaggressiv sind und von ihm durch nicht nachvollziehbare Schilderungen begründet werden.
Eine Diagnosestellung erfolgt durch:
- Erhebung der Krankengeschichte
- Erhebung des psychopathologischen Befundes (immer unter Einbeziehung des gesamten Behandlerteams und der Angehörigen mit ständiger Aktualisierung im Behandlungsverlauf)
- Standardisierte Symptomerfassung, z. B. PANSS
- Ausschluss anderer psychischer Störung
- Ausschluss einer körperlichen Erkrankung
- Laborbefunde einschließlich Liquordiagnostik
- Apparative Diagnostik, z. B. EEG, CCT, C-MRT
Wie ist der Ablauf der Therapie?
Die Behandlung der psychotischen Störungen untergliedert sich in die Behandlung der Akutphase und in die Langzeittherapie. Grundsätzliche Therapieempfehlungen enthält die S3-Leitlinie zur Behandlung der Schizophrenie.
Therapieverfahren von Schizophrenien:
- Psychopharmakotherapie mit Antipsychotika
- Psycho- und Soziotherapie, z. B. Krisenintervention, Psychoedukation, Soziales Kompetenztraining, Ergotherapie, Kognitives Training, Familientherapie, Rehabilitation
Bei bestimmten Verläufen überweisen wir Patientinnen und Patienten zur Elektrokrampftherapie (EKT) in eine dafür spezialisierte Klinik. Der Therapieplan innerhalb der klinischen Behandlung richtet sich nach Schwere der Symptomatik und dem Ansprechen auf die Psychopharmakotherapie.
Was ist zu beachten?
Sollte eine Notwendigkeit zur Behandlung gegen den Willen der Patientin oder des Patienten vorliegen, obliegt diese Entscheidung den Unterbringungsrichtern am Amtsgericht Cottbus.
Die Aufnahme der Patientin oder des Patienten erfolgt durch Einweisung des Hausarztes nach Rücksprache mit der entsprechenden Station. In akuten Fällen erfolgt die Aufnahme über die Zentrale Notaufnahme.
Für Akutfälle mit Eigen- oder Fremdgefährdung ist auch der Sozialpsychiatrische Dienst beim Gesundheitsamt der Stadt Cottbus zuständig.