FAQ´s
Wie lange dauert ein Berufungsverfahren?
Die Dauer eines Berufungsverfahrens hängt von vielen externen Einflüssen ab, weswegen es schwer ist, eine ungefähre Zeitspanne anzugeben. Den Ablauf eines Berufungsverfahrens können Sie der Seite Berufungsverfahren entnehmen. Eine Zeitspanne von 1 bis 1,5 Jahren ist aufgrund der Komplexität nicht unüblich. Wir sind jedoch bestrebt, die Verfahren schnellstmöglich und trotzdem mit hoher Sorgfalt abzuschließen.
Kann ich mich mehrfach bewerben?
Ja. Wenn mehrere Ausschreibungen zu Ihrem Fachgebiet und Ihren Forschungsschwerpunkten passen, können Sie gerne mehrere Bewerbungen einreichen. Dies wirkt sich nicht negativ auf die jeweiligen Verfahren aus.
Wer entscheidet am Ende über eine Berufung?
Die Berufungskommission entscheidet nach hochschulöffentlichen Vorträgen und der Einholung von externen Gutachten über den Berufungsvorschlag, über den anschließend in der Gründungskommission abgestimmt wird.
Welche Unterlagen müssen Bewerbende einreichen?
Die geforderten Unterlagen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Zwingend erforderlich sind der Nachweis über das abgeschlossene Studium sowie die Promotionsurkunde, die Habilitationsurkunde bzw. der Nachweis der zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen (Habilitationsäquivalenz). Angegebene Zusatzqualifikationen sollten ebenfalls mit entsprechenden Nachweisen belegt werden. Es ist ratsam, dass Sie folgende Angaben ebenfalls in Ihren Bewerbungsunterlagen angeben bzw. mit einreichen: wissenschaftlicher Werdegang, Forschungsschwerpunkte, Lehrerfahrung inkl. Lehrevaluation, Drittmittelerfahrung sowie ein spezifisches Forschungs- und Lehrkonzept bezogen auf die MUL - CT.
Was passiert, wenn Kommissionsmitglieder befangen sind?
Bei Befangenheit gegenüber einem Bewerber oder einer Bewerberin kann das Kommissionsmitglied nicht länger an dem Verfahren teilnehmen. Bis zur Wahl eines neuen Mitglieds in der Berufungskommission durch den Gründungsvorstand übernimmt das vertretende Mitglied der jeweiligen Statusgruppe.
Wie wird Chancengleichheit sichergestellt?
Die Findungs-/Berufungskommissionen achten grundsätzlich auf die Gleichbehandlung aller Bewerbenden gem. Art. 3 GG. Zusätzlich hat die Kommission für die Chancengleichheit gem. § 6 Abs. 7 der vorl. Berufungsordnung der MUL - CT beratende Mitglieder, zu denen auch die Schwerbehindertenvertrauensperson und die Gleichstellungsbeauftragte gehören, welche die Chancengleichheit sicherstellen.
Bekomme ich zwischendurch Informationen zum Stand meiner Bewerbung?
Ja. Wir verschicken sowohl die Einladungen zu den hochschulöffentlichen Vorträgen und der persönlichen Vorstellung vor der Findungs-/Berufungskommission sowie an alle im Berufungsverfahren nicht weiter berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber eine Zwischeninformation zur Weiterführung des Verfahrens.
An wen wende ich mich mit allgemeinen Fragen?
An Berufungsmanagement@mul-ct.de Diese E-Mail-Adresse wird von allen Kolleg:innen des Berufungsmanagements verwaltet, sodass Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung erhalten.
